Festnetz: Anbieter wechseln – Rufnummer behalten

17 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn man den Festnetzanbieter wechselt, können Rufnummern meist ohne Schwierigkeiten vom alten zum neuen DSL Anbieter mitgenommen werden. Bei einer geplanten Mitnahme der Rufnummern wird die Portierung im Normalfall über den neuen Anbieter abgewickelt. Teilweise ist das sogar die Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitnahme der Rufnummer. Wer zu einem neuen Anbieter wechseln möchte, kündigt seinen aktuellen Vertrag nicht selbst, sondern überlässt dem neuen Anbieter die Portierung der Rufnummer samt Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses. So kann einfach und bequem eine Weiternutzung der bisherigen Rufnummer sichergestellt werden. Die Portierung von Rufnummern ist mittlerweile auch höchstrichterlich als Standard akzeptiert. Scheitert diese, rechtfertigt das eine fristlose Vertragskündigung: Deutsche Gerichte haben die Gültigkeit der Sonderkündigung in einem Fall bestätigt, in dem die Nummernübertragung gescheitert, dem Kunden aber zuvor zugesagt worden war, dass der neue DSL Anbieter alle Formalitäten – einschließlich der Portierung der alten Rufnummer – als Service-Leistung abwickeln würde. Erfolgt mit dem Wechsel des DSL Anbieters allerdings auch ein Wohnortwechsel in einen anderen Vorwahlbereich, so können die bisherigen Rufnummern laut ARAG Experten nicht mitgenommen werden.



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