Wer haftet eigentlich, wenn Ehrenamtlern etwas passiert?

3 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ihr ehrenamtlicher Einsatz ist gut gemeint, aber dennoch geht manchmal etwas schief. Wer haftet denn jetzt für den Schaden? Am besten sind Sie versorgt, wenn Sie eine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn sie haftet auch bei einem „sozialen gemeinnützige Ehrenamt“. Es gibt aber auch Ausnahmen. Nicht versichert sind beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Schöffen oder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Für sie gibt es spezielle Regelungen innerhalb der Gemeinden. Fragen Sie einfach nach, wie Sie in solchen Positionen abgesichert sind. Außerdem sind oft die Ansprüche der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, nicht in der privaten Versicherung eingeschlossen. Deshalb haben viele Vereine und Wohlfahrtsorganisationen für ihre ehrenamtlichen Helfer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt.



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