Grillen in Parkanlagen und auf öffentlichen Grünflächen

11 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sommerzeit ist Grillzeit! Glücklich ist, wer einen Garten sein Eigen nennt; dort kann man nach Herzenslust Würstchen, Koteletts oder vegetarisches Grillgut über offenem Feuer zubereiten, ohne dass es neidische Nachbarn stört. Wer allerdings in der Stadt wohnt und keinen zum Grillen geeigneten Balkon besitzt, ist auf öffentliche Plätze wie Parks, Wiesen und Grünanlagen angewiesen. Hierbei gibt es indes einige Regeln zu beachten, denn diese öffentlichen Plätze unterstehen in der Regel der Obhut der Kommunen. Auch wenn Grünflächen zum Grillen freigegeben sind, ist offenes Feuer in den allermeisten Fällen tabu. Erstens aus Sicherheitsgründen und zweitens, weil es die Grünfläche schädigen würde, was man natürlich vermeiden sollte. Ein handelsüblicher Grill, der Abstand zur Gras- oder Rasenfläche herstellt, ist demnach unverzichtbar. Einmalgrills, die auf dem Boden stehen, sind deshalb oft auch verboten. Wer andere Besucher durch starken Rauch oder fliegende Rußpartikel belästigt, macht sich nicht nur unbeliebt. Das verstößt auch gegen die Regeln beim Grillen auf öffentlichen Plätzen. Man sollte das Feuer also möglichst klein halten. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand zu Bäumen und Wohnanlagen eingehalten werden. Und natürlich muss das Feuer immer beaufsichtigt sein. Wer das alles beachtet und dann hinterher noch seinen Müll wegräumt, sollte aber keinen Ärger mit dem Ordnungsamt bekommen und einen entspannten Grillnachmittag genießen. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert demgegenüber Bußgelder, die laut ARAG Experten schnell ein paar hundert Euro betragen können.



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