Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR
17 Jun
Verzug bei Abrechnung und Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben / LG Konstanz verurteilt SWG zur Zahlung an Anleger !
In den letzten Wochen meldeten sich immer mehr Anleger der Schwarzwälder Wohnungseigentumsgesellschaft GbR (SWG) bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und berichten, dass die nach Kündigung der Beteiligung zur Zahlung ausstehenden Auseinandersetzungsguthaben noch immer nicht bezahlt sind.
Der ersten von Seiten der Kanzlei CLLB eingereichten Klage auf Durchsetzung der Rechte aus der Kündigung ist nunmehr von Seiten des zuständigen Landgerichts Konstanz in voller Höhe stattgegeben worden, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anfragen zum SWG Fonds bearbeitet. Neben der Berechnung und Auszahlung des ausstehenden Auseinandersetzungsguthabens wurde die SWG zudem dazu verurteilt, der Klagepartei die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Fonds haben Anleger, die ihre Beteiligung voll einbezahlt haben, einen Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.
CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der SWG Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
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