Mitschuldige zahlen auch den Gutachter mit

9 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sind an einem Unfall mehrere Autofahrer schuld, müssen sie sich auch die Kosten für das Gutachten teilen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt. Laut ARAG Experten geht es um jährlich etwa 600 bis 800 Millionen Euro. Laut BGH gebe es keinen Grund, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, die eine Beteiligung des Geschädigten entsprechend seiner Quote vorsehe. Die Sachverständigenkosten sind demnach ein Schadensposten wie jeder andere auch. Hat ein Unfallbeteiligter demnach zu einem Drittel Schuld am Unfall, zahlt er auch ein Drittel der Gutachtenkosten (BGH, Az: VI ZR 133/11, 249/11).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.