Kein Schadensersatz für betrunkenen Fußgänger

15 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Verletzt sich ein stark alkoholisierter Fußgänger, indem er bei dem Versuch sich abzustützen zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers gerät, kann das eigene Verschulden Schadensersatzansprüche des Fußgängers ausschließen. In dem konkreten Fall geriet ein Fußgänger mit 2,49 Promille alkoholisiert auf dem Parkplatz eines Lebensmittelsupermarktes zwischen die Achsen eines Sattelaufliegers und erlitt schwerste Verletzungen. Der Lastzug hatte sich kurz zuvor langsam in Bewegung gesetzt. Aufgrund des Unfallgeschehens hat das Unfallopfer geklagt und von den Beklagten Schadensersatz – unter anderem ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro –verlangt. Die Schadensersatzklage ist erfolglos geblieben, da der Kläger nach Ansicht des Gerichts den Unfall im weitaus überwiegenden Maße selbst verschuldet hatte. Ein Verschulden des Fahrers war demnach nicht festzustellen. Das in höchstem Maße eigengefährdende und verkehrswidrige Verhalten des Klägers lasse sich nur mit seiner Alkoholisierung erklären, so die OLG-Richter weiter. Hinter den groben Verkehrsverstoß des Klägers trat die Betriebsgefahr des Lastzuges vollständig zurück, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 34/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.