Kein Schadensersatz für betrunkenen Fußgänger
15 Jul
Verletzt sich ein stark alkoholisierter Fußgänger, indem er bei dem Versuch sich abzustützen zwischen die Hinterachsen eines Sattelaufliegers gerät, kann das eigene Verschulden Schadensersatzansprüche des Fußgängers ausschließen. In dem konkreten Fall geriet ein Fußgänger mit 2,49 Promille alkoholisiert auf dem Parkplatz eines Lebensmittelsupermarktes zwischen die Achsen eines Sattelaufliegers und erlitt schwerste Verletzungen. Der Lastzug hatte sich kurz zuvor langsam in Bewegung gesetzt. Aufgrund des Unfallgeschehens hat das Unfallopfer geklagt und von den Beklagten Schadensersatz – unter anderem ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro –verlangt. Die Schadensersatzklage ist erfolglos geblieben, da der Kläger nach Ansicht des Gerichts den Unfall im weitaus überwiegenden Maße selbst verschuldet hatte. Ein Verschulden des Fahrers war demnach nicht festzustellen. Das in höchstem Maße eigengefährdende und verkehrswidrige Verhalten des Klägers lasse sich nur mit seiner Alkoholisierung erklären, so die OLG-Richter weiter. Hinter den groben Verkehrsverstoß des Klägers trat die Betriebsgefahr des Lastzuges vollständig zurück, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 34/14).
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