Mehr Kindergeld
15 Jul
Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und im nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Damit steigt das Kindergeld 2015 auf 188 Euro für die ersten beiden Kinder, 194 Euro fürs dritte Kind und 219 Euro für jeden weiteren Nachwuchs. Es erfolgt jedoch nicht nur eine Kindergelderhöhung, sondern auch die Anpassung des Grundfreibetrags auf Grundlage des aktuellen Existenzminimumberichts. Der Freibetrag steigt von 8.354 Euro auf 8.472 Euro. Steuern werden erst für Einkommen fällig, die über diesem Wert liegen. Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst und erhöht sich um 144 Euro auf 7.152 Euro, so die ARAG Experten.
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