Kein Schadensersatz wegen fehlender Kinderbetreuung
9 Sep
In einem beispielhaften und viel beachteten Fall hatten Eltern wegen des chronischen Mangels an Kita-Plätzen in Leipzig keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Sie verlangten daher von der Stadt Schadensersatz für ihren Verdienstausfall. Bis dato ohne Erfolg. Den Klägerinnen selbst stehe kein Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagesstätte zu – Anspruchsinhaber sei alleine das Kind. Die Klägerinnen seien nicht in den Schutzbereich der einschlägigen Vorschrift einbezogen. Ziel des Gesetzes sei die frühkindliche Förderung. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die notwendige Folge der breiten Schaffung von Kindertagesstätten. Zudem sei der Verdienstausfallschaden der Klägerinnen auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst. Dies seien nur Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung entstehen. Mittelbare Schäden der Eltern wie der Verdienstausfall seien nicht inbegriffen, erklären ARAG Experten (OLG Dresden, Az.: 1 U 319/15 bis 1 U 321/15).
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