Rauch aus der Kneipe nebenan
15 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wenn in einer angrenzenden Kneipe zu Karneval viel geraucht wird, muss ein Mieter das unter Umständen aushalten. Dies gilt sogar, wenn die Kneipe neu eröffnet und der Qualm von der Terrasse der Kneipe direkt in die Wohnung zieht (LG Berlin, 65 S 408/04). Anders verhält es sich allerdings, wenn aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion der Wohnung oder der biophysikalischen Bauweise ständig Zigarrettenrauch aus der angrenzenden Kneipe in die Mietwohnung dringt. Das muss der Mieter laut ARAG Experten nicht ertragen und kann sogar die Mietezahlungen um 10 bis 20 Prozent mindern (LG Berlin, 62 S 124/08 und LG Stuttgart, 5S 421/97).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.