DAV begrüßt neue Rechtsform für Anwaltskanzleien

15 Feb

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine Reform des Partnerschaftsgesellschaftsrechts vorgestellt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Reform des § 8 PartGG. Die Forderung nach einer Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft geht auf eine Initiative des DAV zurück, die im September 2010 der Deutsche Juristentag aufgegriffen hat.

„Es kann nicht sein, dass deutsche Kanzleien in eine englische Rechtsform für ihre Kanzlei, die der LLP, flüchten“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. In diese Gesellschaftsform wechselten nicht nur internationale Sozietäten, sondern auch deutsche Kanzleien mit weniger Partnern.

Die in diesem Zusammenhang erforderliche Umgestaltung des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft ist eine zentrale Forderung des DAV, da auch das deutsche Berufsrecht im europäischen Wettbewerb steht.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
Swen Walentowski (E-Mail)
Pressesprecher Deutscher Anwaltverein
+49 (30) 726152-129



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.