Was passiert wenn der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten überhält?
30 Sep
Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns
Unterhält der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten, steht dem Gläubiger die Wahl zu, welches Konto als P – Konto weitergeführt wird und welches Konto seinem freien Vollstreckungszugriff offen steht. (AG Parchim, 19.03.2015 – 8 M 2438 / 14)
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