Wer mit Drogen erwischt wird muss um seinen Führerschein bangen
14 Okt
Ausnahmen gibt es nur bei Cannabis - darauf verlassen sollte man sich besser nicht
Wer Drogen konsumiert und gleichzeitig ein Kraftfahrzeug führt, dem ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das ist einleuchtend und dient der Sicherheit im Straßenverkehr. Was viele jedoch nicht wissen: Die Fahrerlaubnis kann sogar entzogen werden, wenn unter Drogeneinfluss gar kein Fahrzeug bewegt wird. Selbst wenn keine Ausfallerscheinungen auftreten und bereits bei geringer nachgewiesener Betäubungsmittelkonzentration im Körper ist der Führerschein in Gefahrt. Begründet wird dies mit der erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Fähigkeit zu verantwortlichen Entscheidungen durch die Droge. Der Konsument kann nämlich nicht mehr entscheiden, ob er fahruntauglich ist. Grund genug von einer generellen Fahruntüchtigkeit auszugehen.
Lediglich beim Konsum von Cannabis sind im Gesetz einige Ausnahmen vorgesehen. Derjenige, der
Cannabis nur gelegentlich konsumiert,
den Konsum und das Fahren trennen kann (also nicht unter Drogeneinfluss als Fahrer aufgegriffen wird),
der nicht noch zusätzlich Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich nimmt
der keine Störung der Persönlichkeit vorweist
und schließlich auch keinem Kontrollverlust unterliegt
dem sei noch nicht „direkt“ die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Diese Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Drogen geschieht auch in der Praxis, wie ein Urteil der Verwaltungsgerichts Trier zeigt. Ein junger Mann war beim Autofahren angehalten worden, nachdem er eine „Kräutermischung“ konsumiert hatte. Diese Kräuter wirkten zwar ähnlich wie der Cannabiswirkstoff THC, sie waren aber synthetisch hergestellt bzw. verändert. Zusätzlich wies der Fahrer Ausfallerscheinungen auf und wurde beim Führen eines Fahrzeugs erwischt. Grund genug für die Behörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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