Steuerlust statt Steuerfrust

17 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Es wurde viel diskutiert – das Steuervereinfachungsgesetz. Ob sich der jährliche Papierkrieg dadurch jedoch mindern lässt, bleibt fraglich. Fakt ist jedoch, dass es auch in diesem Jahr steuerliche Veränderungen gibt, die sich positiv auf die Börse der Bürger auswirken können. ARAG Experten erläutern einige Neuerungen.

Das gibt’s für jeden Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde um 80 Euro erhöht. Somit können Erwerbstätige nun 1000 statt 920 Euro als Werbungskosten von der Steuer absetzen, ohne Belege hierfür zu erbringen.

Das gibt’s für Familien

Eine enorme Vereinfachung gibt es bei den Kinderbetreuungskosten, wissen die ARAG Experten. Während bisher Betreuungskosten nur ohne Probleme geltend gemacht werden konnten, wenn beide Elternteile arbeiten, können dies nun alle Eltern tun, deren Sprösslinge Betreuung erhalten. Konkret können bis zu 4000 Euro maximal beziehungsweise zwei Drittel der Gesamtkosten abgesetzt werden. Diese Regelung bezieht sich auf alle gesunden Kinder bis 14 Jahre. Und: Diese Kosten werden nicht mehr als Werbungs-, sondern als Sonderkosten aufgeführt. Zudem muss bei erwachsenen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden, kein Nachweis mehr über deren Gehalt erbracht werden, um Kindergeld oder Kinderfreibeträge zu erhalten. Bislang musste der Kindesverdienst unter dem Freibetrag von 8004 liegen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin: Dieser Vorteil kommt erst in der nächsten Steuererklärung zum Tragen.

Das gibt’s für Gesundheitsbewusste

Nicht neu, aber gerade in Zeiten der populären Individuellen Gesundheitsleistungen (IGel) und „grüner Rezepte“ durchaus wissenswert: Gesundheitsleistungen sind steuerlich absetzbar, wenn eine medizinische Indikation besteht. Das heißt, sie sollten entweder der Behandlung von Krankheiten oder der Früherkennung dienen. Empfiehlt ein Arzt Heilmittel oder Arzneien, die auch ohne Verordnung erhältlich sind und nicht von der Kasse gezahlt werden, sollte man aber auf das Ausstellen des „grünen Rezeptes“ bestehen, raten die ARAG Experten. So kann nämlich die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen und die Kosten abgesetzt werden. Generell bleibt aber zu beachten, dass Gesundheitskosten erst absetzbar sind, wenn eine individuelle am Gehalt orientierte Belastungsgrenze ausgeschöpft ist.

Sonstiges

Ab sofort kommen auch Gartenfreunde auf ihre Kosten. Dies ist zwar nicht auf das Steuervereinfachungsgesetz zurückzuführen, aber laut ARAG Experten trotzdem wissenswert. Während bislang nur die Umgestaltung eines bestehenden Gartens als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden konnten, kann es jetzt auch die Neuanlegung. So urteilte zumindest der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 61/10) und widersetzte sich damit den Finanzbehörden. Gut für Gartenerneuerer: Sie können einerseits haushaltsnahe Dienstleistungen wie Rasenmähen o.ä. absetzten und andererseits auch Handwerkerleistungen wie das Anlegen beispielsweise einer Terrasse geltend machen.



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