Blitzer-App: Rechtssprechung ist noch nicht einheitlich
27 Nov
Im Prinzip sind sie verboten aber in der Praxis gibt es offene Punkte
Wer während der Autofahrt als Führer eines Fahrzeuges eine Blitzer-App auf dem Smartphone benutzt, muss mit einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit rechnen, die auch vor Gericht Bestand hat. Dies musste ein Autofahrer in einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle leidvoll erfahren, womit erstmals vor einem höheren Gericht die Frage über die Zulässigkeit von Blitzer-Apps entschieden wurde. Allerdings kann es sich dennoch lohnen, sich gegen entsprechende Anzeigen zu wehren.
Blitzerwarner auf dem Smartphone – 75 € Bußgeld
Der betroffene Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt, weil er während der Fahrt auf dem Smartphone einen Blitzerwarner laufen ließ. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Fahrer damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe, welche es Fahrzeugführern verbietet, ein technisches Gerät zu „betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“.
Dabei ist unter Juristen längst nicht geklärt, ob der entsprechende Tatbestand der StVO auch tatsächlich erfüllt ist. So lässt sich mitunter argumentieren, dass auch Blitzerwarnungen im Radio unter dieser Definition illegal wären – denn das Prinzip von Blitzermeldung und -veröffentlichung ist schon sehr ähnlich. In diesem Streit liegt dementsprechend auch die beste Verteidigungsmöglichkeit: Zwar hat erstmals ein OLG in einem Blitzer-App Fall entschieden, damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass Einigkeit bei den Oberlandesgerichten anderer Gerichtsbezirke herrschen muss. Andere Gerichte könnten in ähnlich gelagerten Fällen zu Gunsten der Autofahrer entscheiden.
Niedriges Entdeckungsrisiko schützt nicht immer
Kurios ist in diesem Zusammenhang, dass die StVO in den beschriebenen Fällen lediglich für den Fahrer Anwendung findet, der Beifahrer also eine solche Blitzerapp während der Fahrt laufen lassen darf.
Wir raten Autofahrern, die mit Blitzer-Apps erwischt werden, die entsprechenden Anzeigen fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Zwar wird es in den seltensten Fällen zu einer solchen Anzeige kommen, da allein die Gefahr entdeckt zu werden gering ist – nichtsdestotrotz bleibt immer ein Restrisiko. Einem Beamten, der die App für illegal hält, könnte die Benutzung auffallen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung, dass die Gerichte – solange der BGH in Karlsruhe kein abschließendes Urteil gefällt hat – nicht wie in Celle entscheiden, sondern zu einem anderen Urteil kommen.
Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de
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