Grüne Ampel für LKW und Fußgängerin: Wer ist schuld am Unfall?
1 Dez
Gericht lässt Fußgänger laufen
Immer wieder gibt es in der Juristerei kuriose Fälle: Eine Fußgängerin hatte bei Grün die Straße überquert – natürlich im Vertrauen darauf, dass sie unfallfrei die andere Seite der Straße erreichen würde. Doch es kam anders: Ein LKW-Fahrer erfasste die Frau, während er nach links abbog. Interessant dabei: Auch für ihn war die Ampel grün – also die Fahrt grundsätzlich erlaubt.
Haftungsfrage geklärt: Abbieger müssen aufpassen – Fußgänger dürfen gehen
Der LKW-Fahrer pochte darauf, dass die Fußgängerin zumindest eine Mitschuld habe, denn sie hätte auf jene Kraftfahrzeuge achten müssen, die fahren dürfen. Doch das sah das Oberlandesgericht Dresden anders (Az.: 7 U 568/14): Ein Fußgänger muss darauf vertrauen dürfen, dass er, sobald die Ampel grün zeigt, die Straße unbeschadet überqueren kann. Natürlich sei eine gewisse Aufmerksamkeit immer gefordert, doch darf diese nicht überbewertet werden. Somit entschied das Gericht, dass die Verantwortung alleine beim LKW-Fahrer lag und dieser hätte besser aufpassen müssen, um den Unfall zu vermeiden.
Autofahrer müssen auf Fußgänger achten!
Nach diesem Urteil gilt für alle Autofahrer: Auch wenn die Ampel auf grün steht, muss vor dem Abbiegen genau geguckt werden, dass kein Fußgänger den Weg kreuzt. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss der Autofahrer damit rechnen, dass er, wenn der Fußgänger ebenfalls Grün hat, der einzig Verantwortliche für die Kollision ist – auch wenn der Fußgänger ebenfalls unaufmerksam war.
Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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