UN-Kaufrecht: Vertragsaufhebung und Selbstvornahme

2 Dez

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Nach wie vor ist das UN-Kaufrecht eines der am wenigsten beachteten Rechtsinstrumente. Tatsächlich wissen viele Unternehmer nicht, dass es in 83 Ländern der Welt – beispielsweise in Deutschland und Spanien – bei transnationalen Verträgen über den Warenkauf automatisch zur Anwendung kommt. Dabei kann sich das UN-Kaufrecht ganz erheblich vom nationalen Kaufrecht unterscheiden.

Der BGH äußerte sich in einem Urteil vom 24. September 2014 (Az. VIII 394/12) dazu, unter welchen Voraussetzungen der Käufer sich durch Vertragsaufhebung vom Kaufvertrag lösen kann und wann der Käufer die Kosten der Selbstvornahme zur Mängelbeseitigung von dem Verkäufer erstattet bekommt. Der BGH hat im vorliegenden Fall bekräftigt, dass die Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht ultima ratio ist. Das bedeutet, dass er dem Verkäufer nicht nur Gelegenheit geben muss, die Kaufsache bei Mängeln nachzubessern. Er muss zudem auf eigene Faust Mängel beheben, wenn ihm das ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Das ist ein gewichtiger Unterschied zum deutschen und spanischen Kaufrecht, das keinen Vorrang der Selbstvornahme vor dem Rücktritt kennt.

Der Anspruch auf Ersatz der Kosten der Selbstvornahme ergibt sich übrigens im deutschen wie im UN-Kaufrecht aus den Regelungen zum Schadensersatz. Während der Anspruch im deutschen Recht aber ein Verschulden des Verkäufers voraussetzt, ist das im UN-Kaufrecht nicht der Fall. Im UN-Kaufrecht ist also weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln des Verkäufers notwendig, um einen Schaden ersetzt zu bekommen, der aus der Lieferung mangelhafter Waren entsteht. Das gleicht gewissermaßen das stärker eingeschränkte Rücktrittsrecht aus.

Dr. Thomas Rinne ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Rinne
Internationales Wirtschaftsrecht
+49 (69) 9203479-0



Dateianlagen:
    • Dr. Thomas Rinne
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.