Recht am eigenen Bild – auch zu Karneval!

22 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nee, was war Karneval dies‘ Jahr wieder schön. Es wurde viel gelacht, getrunken, geschunkelt und gebützt. Und Aschermittwoch sind die Sünden ja zum Glück wieder vergessen. Peinlich nur, wenn das belastende Bildmaterial von den Jecken und Narren dann im Internet erscheint. Grundsätzlich kann jeder bestimmen ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Laut ARAG Experten wird diese Regel aber immer öfter vergessen.

Das Bildnisrecht

Dabei ist das Recht am eigenen Bild eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das bedeutet, Menschen dürfen nur fotografiert werden, wenn sie damit einverstanden sind und das Einverständnis auch nicht aufgrund eines Vollrauschs unwirksam ist. Vor jedem Foto, auch vor einem harmlosen Schnappschuss mit dem Handy, sollte man die Beteiligten also unbedingt fragen. Betrunkene sollte man gar nicht fotografieren und Kinder dürfen nur mit Genehmigung ihrer Eltern fotografiert werden. Bei großen Gruppen und Menschenansammlungen besteht eine Ausnahme und es dürfen Bilder gemacht werden, ohne dass jeder Einzelne gefragt werden muss. Bilder mit schunkelnden und feiernden Freunden und Bekannten sollte man aber auf keinen Fall ohne diese zu fragen ins Netz stellen. Sind fremde Personen erkennbar auf den Fotos zu sehen, verbietet sich eine Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen sowieso. Auch das Setzen eines Links auf ein solches Foto auf einer anderen Internetseite kann im Einzelfall schon eine Verletzungshandlung sein.

Fotos auf Facebook und Co.

Viele Mitmenschen inszenieren sich selbst gerne in den neuen Sozialen Medien wie zum Beispiel Facebook. Was Freunde lustig finden, ist für den zukünftigen Chef oder dessen Personalabteilung aber vielleicht weniger zum Lachen. Die goldene Regel lautet daher: Nur Fotos posten, die auch Mama gutheißen würde. Das gilt auch für Bilder mit anderen, die ohnehin nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden sollten. Sinnvoll ist es auch, ein Auge darauf zu haben, ob man selbst auf Fotos von Freunden abgebildet oder verlinkt ist. Gegebenenfalls sollte man auch bei den Freunden auf Löschung bestehen.

Gelöscht ist nicht gelöscht!

Gelöschte Fotos sind bei manchen Webseiten allerdings nicht wirklich aus dem Internet verschwunden, sondern nur nicht mehr sichtbar. Facebook zum Beispiel ist wiederholt dadurch aufgefallen, dass eigentlich gelöschte Fotos und andere Daten doch noch gespeichert waren. Auch bei anderen Anbietern ist es gut möglich, dass Daten im Hintergrund gespeichert bleiben. Die Daten werden dann für die so genannten Markierungsvorschläge weiterhin genutzt. Diese Markierungsvorschläge lassen sich auf Facebook allerdings abschalten.



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