Rössner Rechtsanwälte: Neuzugang im Fonds-Referat
8 Jan
Das Jahr beginnt bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte mit einem Neuzugang. Frau Rechtsanwältin Eva Brehm (30) verstärkt das Fonds-Referat der Münchner Kanzlei seit Dezember 2015.
Eva Brehm ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktecht. Sie war auch bisher ausschließlich auf der Seite geschädigter Bankkunden tätig (vorher bei Dr. Greger & Collegen, München). „Ich freue mich sehr auf die Herausforderungen, die bei Rössner Rechtsanwälte auf mich zukommen werden. Besonders gefällt mir die klare Positionierung der Kanzlei und ihr hoher Qualitätsanspruch,“ so Brehm.
Der Neuzugang wurde erforderlich, nachdem immer mehr Privatanleger im schadensträchtigen Fonds-Bereich eine individuelle und qualitativ hochwertige Rechtsberatung suchen. Insofern häuften sich die Anfragen für eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Rössner Rechtsanwälte im Jahr 2015: „Es kommt nach zahlreichen negativen Auswüchsen mit aussichtslosen „Sammelklagen“ oder standardisierten Einzelklagen offensichtlich auf Anlegerseite ein Umdenken in Gang. Statt auf teilweise unseriöse Akquisitionsstrategien selbsternannter Anlegerschützer hereinzufallen, die mit Anlegerschutzvereinen, Verbänden oder Gemeinschaften um Mandate geworben und damit ihr eigenen Interesse verfolgt haben, zählt aktuell für Anleger verstärkt unser Ansatz einer ausschließlich dem Anlegerinteresse dienenden Beratung“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Partner bei Rössner Rechtsanwälte.
Ein neuer Bereich, der sich in 2016 weiter entwickeln wird, entsteht bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Kartellrecht.
Rössner Rechtsanwälte war die erste hochspezialisierte „Boutique“ im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht. Die zertifizierte Kanzlei berät seit 39 Jahren ausschließlich geschädigte Kunden und vermeidet damit jegliche Gefahr von Interessenkonflikten.
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