Fahrschüler ist für Schutzkleidung verantwortlich

13 Jan

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Urteile auf einen Blick

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der klagende Fahrschüler war im Unterricht für den Motorradführerschein zweimal gestürzt und hatte sich dabei am Sprunggelenk verletzt. Er trug beim Unterricht knöchelhohe Stiefel, die jedoch seine Verletzung nicht verhindert hatten. Der Schüler wollte deswegen die Fahrschulkosten in Höhe von 1.600 Euro nicht zahlen. Das aufgerufene Gericht entschied, dass der Fahrlehrer die Vorschriften eingehalten hatte, wonach die Stiefel knöchelhoch sein mussten. Im Übrigen müsse ein Fahrschüler im öffentlichen Straßenverkehr auch selbst eine gewisse Reife mitbringen, bei der man ein vernünftiges Verhalten bei der Wahl der Schutzkleidung erwarten könne, erklären ARAG Experten (AG Ansbach, Az.: 5 C 1795/14).



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