Wann haften Versicherungsmakler?

9 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, Unfall, Berufsunfähigkeit, Vollkasko, Reiserücktritt – wer sich im eigenen Versicherungsdschungel nicht mehr zurechtfindet, holt sich professionelle Hilfe von einem Versicherungsmakler. Dieser Fachmann sichtet und optimiert bestehende Verträge. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass er im Schadensfall nur für eigene Fehler haftet. In einem konkreten Fall hatte ein Ehepaar zu genau diesem Zweck einen Vertrag mit einem Versicherungsmakler geschlossen, der unter anderem auch die Wohngebäudeversicherung einschloss. Kurz nach Vertragsschluss entstand durch Brandstiftung auf dem Grundstück des Ehepaares ein Sachschaden von 15.000 Euro, den die Versicherung nicht zahlen wollte. Grund: Der Brand war durch ein Zelt entstanden, in dem Heuballen lagerten und das Zelt war nicht Gegenstand des Vertrages. Das erboste Ehepaar verlangte daraufhin vom Makler Schadensersatz; es fühlte sich falsch beraten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es die Aufgabe des Ehepaares gewesen wäre, den Makler beim Erstgespräch über das Zelt zu informieren. Vom Versicherungsfachmann kann zwar erwartet werden, dass er das versicherte Risiko untersucht und über Lücken aufklärt. Eine umfassende Analyse der Versicherungssituation kann jedoch in der Kürze der Zeit nicht angenommen werden (OLG Hamm, Az.: 18 U 132/14).



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