Der BGH und die E-Zigarette

10 Feb

Höchstrichterliche Unruhestiftung made in Germany

Pressemeldung der Firma medivendis Agentur

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner am Rosenmontag veröffentlichten Entscheidung zu nikotinhaltigen Liquids (2 StR 525/13) nicht nur den Karnevalisten in der E-Zigaretten-Branche die Laune verdorben.

Wenn ein Händler Liquids verkauft, deren Nikotin aus Rohtabak gewonnen wurde, und er das weiß, mache er sich strafbar, so tönt es aus Karlsruhe. Ist damit bald eine gesamte Branche vorbestraft? Eher nicht. Eines aber ist gewiss: Angesichts der auf EU-Ebene längst verabschiedeten Legalisierung der E-Zigarette handelt es sich um eine typisch deutsche Justizposse.

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