BGH: Bewertungsportale müssen Aussagen prüfen

2 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Bundesgerichtshof macht es Patienten jetzt sehr viel schwerer, Ärzte zu kritisieren oder gar zu Unrecht zu beschimpfen. Im verhandelten Fall hatte ein Zahnarzt auf einer Bewertungsplattform sehr schlechte Noten bekommen. Der Urheber der Bewertung war seiner Ansicht nach niemals bei ihm in Behandlung. Er verlangte deshalb die Entfernung der Bewertung. Das Bewertungsportal gab die Beanstandung an den Nutzer weiter. Dessen Antwort leitete es aber nicht an den Arzt weiter. Dabei beriefen sich die Betreiber auf den Datenschutz. Die Bewertung blieb im Portal stehen. Laut ARAG Experten ist der Betreiber damit seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen. Er muss nun den tatsächlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient prüfen. Diese Pflicht geht allerdings nicht soweit, dass die Bewertungen faktisch unmöglich gemacht werden (BGH, Az.: VI ZR 34/15).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.