BGH: Bewertungsportale müssen Aussagen prüfen
2 Mrz
Der Bundesgerichtshof macht es Patienten jetzt sehr viel schwerer, Ärzte zu kritisieren oder gar zu Unrecht zu beschimpfen. Im verhandelten Fall hatte ein Zahnarzt auf einer Bewertungsplattform sehr schlechte Noten bekommen. Der Urheber der Bewertung war seiner Ansicht nach niemals bei ihm in Behandlung. Er verlangte deshalb die Entfernung der Bewertung. Das Bewertungsportal gab die Beanstandung an den Nutzer weiter. Dessen Antwort leitete es aber nicht an den Arzt weiter. Dabei beriefen sich die Betreiber auf den Datenschutz. Die Bewertung blieb im Portal stehen. Laut ARAG Experten ist der Betreiber damit seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen. Er muss nun den tatsächlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient prüfen. Diese Pflicht geht allerdings nicht soweit, dass die Bewertungen faktisch unmöglich gemacht werden (BGH, Az.: VI ZR 34/15).
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