Dachgarten und Dachterrasse sind nicht das gleiche!

4 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer eine Immobilie kauft, der sollte auf die feine Unterscheidung zwischen „Dachgarten“ und „Dachterrasse“ achten. Denn mit diesen Begriffen sind unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten verbunden. Während man bei einer Dachterrasse damit rechnen darf, diese betreten und sich darauf aufhalten zu können, kann bei einem Dachgarten davon nicht zwingend ausgegangen werden.

Das Oberlandesgericht Koblenz meinte dementsprechend, der Käufer einer Immobilie könne durchaus wissen, dass ein Dachgarten häufig lediglich eine gärtnerische Kulisse sei – wohingegen die Dachterrasse in vollem Umfang nutzbar sein müsse. Laut ARAG Experten lehnten die Richter darum einen vom Käufer behaupteten Sachmangel ab (OLG Koblenz, Az.: 5 U 530/14).



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