Angeln: Nicht ohne Fischereischein

18 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der junge Frühling lädt derzeit zu vielen langvermissten Freiluftaktivitäten ein. Immer beliebter wird das Angeln. Verspricht es doch nicht nur Ruhe und Entspannung am Busen der Natur, sondern darüber hinaus – im Erfolgsfall – eine willlkommene Erweiterung des heimischen Speiseplans. Aber wer gerne Angeln möchte, kann hierzulande nicht einfach irgendwo die Angelrute schwingen: Denn um legal zu fischen, muss man zunächst mal einen „Fischereischein“ erwerben – auch geläufig unter dem Namen „Angelschein“. Um ihn zu bekommen, muss man eine Fischerei-Prüfung ablegen. Das geht je nach Gemeinde beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde.

ARAG Experten raten dazu, vorher einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen z. B. zur Fischkunde, der Gewässerkunde, der Fischhege und der Gewässerbewirtschaftung, der Angelgeräte und Angelmethoden, der Behandlung gefangener Fische sowie etwaige Rechtsvorschriften. Angeln ohne Angelschein fällt unter den Tatbestand der Fischwilderei. Geldstrafen dafür liegen in der Regel in etwa zwischen 120 Euro und 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle auch höher.



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