Schwerhörige Autofahrer

19 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eigentlich wollte er nur seinen über ein halbes Jahrhundert alten Führerschein gegen einen neuen, hübscheren eintauschen. Doch die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle entdeckte ein Hörgerät am Ohr des 85-Jährigen und verdächtigte ihn daraufhin, schwerhörig zu sein. Was darafhin folgte, war nach Auskunft der ARAG Experten rechtswidrige Altersdiskriminierung. Die Führerscheinbehörde stellte seine Fahrtauglichkeit in Frage. Das ohrenärztliche Gutachten des Seniors beeindruckte die Behörde wenig. Vielmehr bestand sie auf einer weiteren Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl. Als der rüstige Autofahrer die Frist verstreichen ließ, kassierte die Führerscheinstelle seinen Uralt-Lappen sofort. Daraufhin klagte der Mann und bekam Recht. Die ARAG Experten weisen abschließend darauf hin, dass der alte Herr sogar taub hätte fahren dürfen, wenn er nicht nachweislich eine Gefahr für den Verkehr darstellt (Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 L 4/16.NW)



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