Bauer sucht Frau – vergeblich
7 Jun
Geht eine Partnervermittlung mit arglistiger Täuschung auf Kundenfang, muss sie gezahltes Geld unter Umständen erstatten. In einem konkreten Fall hatte ein 50-jähriger Landwirt auf die Annonce einer verführerischen Daniela (30) geantwortet, die einen „treuen Landwirt“ suchte. Aufgegeben hatte die Annonce allerdings nicht Daniela persönlich, sondern eine Augsburger Partnervermittlung . Dieser zahlte der Bauer 1.200 Euro und wähnte sich somit auf Freiersfüßen. Von der Partnervermittlung bekam er dann aber nur drei andere Frauen genannt – von Daniela keine Spur. Der Landwirt wollte aber nicht von seiner Angebeteten lassen und klagte. Wie sich im folgenden Prozess herausstellte, waren die Angaben zu der vermeintlichen Daniela in der Annonce falsch. Da die Mutter des Landwirts bezeugen konnte, dass es ihrem Sohn immer nur um die schöne 30-Jährige gegangen war, entschied der Gericht zu seinen Gunsten. Der Landwirt hat den Vertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten, so ARAG Experten. Ein kleiner Trost für den liebeskranken Landwirt: Die Partnervermittlung musste ihm das gezahlte Geld zurückzahlen. Das Urteil ist nach erfolgloser Berufung rechtskräftig (AG Augsburg, Az.: 71 C 2892/15).
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