Solar- Millennium- Pleite: Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle!

3 Mrz

Für alle Geschädigten der Solar- Millennium AG besteht dringender Handlungsbedarf.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wie bereits in den vorangegangenen Mitteilungen ausgeführt, sind die Solar- Millennium- Geschädigten in 3 Gruppen einzuteilen. Die Aktionäre, die Fondszeichner sowie die Anleihe- Gläubiger.

Auf die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wurde bereits hingewiesen. Ungeachtet individueller Schadensersatzansprüche sollten alle Geschädigten ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Inwieweit eine Befriedigung aus der Insolvenzmasse möglich ist, wird sich ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen. Hierbei spielt eine erhebliche Rolle, ob das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen verkauft werden kann, oder ob die vorhandenen Vermögensgegenstände veräußert werden müssen, um dann eine entsprechende Quote im Insolvenzverfahren zu bilden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand und mit verhältnismäßig geringen Kosten erledigt werden kann, sollten alle Geschädigten rein vorsorglich ihre Ansprüche anmelden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens von KWAG Bremen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass diejenigen Forderungen, die vom Insolvenzverwalter nicht bestritten werden bei der Verteilung der Masse berücksichtigt werden, so Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens weiter.

Für die Anmeldung zur Insolvenztabelle fallen bei Forderungen zwischen 10.000,– € und 50.000,– € etwa 200,– € bis 500,– € an. Die genaue Höhe der Gebühr hängt vom individuellen Streitwert ab.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar Millennium beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (E-Mail)
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.