Wer haftet bei Personen- und Sachschäden?
15 Jun
Ob auf der größten deutschen Fanmeile in Berlin, beim Public Viewing in der Stammkneipe oder bei der Siegesfeier auf der Straße – die EM 2016 bietet für Fußballfans jeglicher Nationalität und Ausprägung ein Wechselbad der Gefühle. Da kann die eben noch gute Stimmung schnell einmal kippen. Wenn es dann zu einem Handgemenge oder sogar zu handfesten Krawallen kommt, sind auch friedliebende Fans nicht mehr sicher. Kommt es bei Freizeitaktivitäten zu Verletzungen, greift laut ARAG Experten nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Ratsam ist daher eine private Unfallversicherung, die die finanzielle Absicherung bei langfristigen Beeinträchtigungen übernimmt. Aber auch, wenn man zuhause in geselliger Runde die EM am Fernseher verfolgt, kann etwas zu Bruch gehen. Wenn beispielsweise ein Gast im Siegestaumel die kostbare Ming-Vase aus Unachtsamkeit von der Anrichte fegt, deckt eine private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers die finanziellen Folgekosten, so die ARAG Experten.
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