Skifahren bleibt privates Risiko

7 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ereignet sich bei einem von der Firma organisierten Skirennen ein Unfall, handelt es sich dennoch nicht zwingend um einen Arbeitsunfall. Ein solcher liegt lediglich dann vor, wenn das Unglück im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschieht, wissen die ARAG Experten. So urteilte auch das Sozialgericht Augsburg im Falle eines Krankenpflegers, der bei einem von Bezirkskrankenhäusern veranstalteten Skirennen stürzte und sich Verletzungen an der Brust zuzog. Bei dieser Veranstaltung handele es sich um Freizeitvergnügen, das mit seiner Arbeit als Pfleger nichts zu tun habe (SG Augsburg, Az.: S 8 U 267/10). Auch dem unter Umständen versicherten Betriebssport sei dieses Ereignis nicht zuzuordnen: Zum einen nahmen zu wenige Personen daran teil, ebenso wie nicht betriebszugehörige Personen. Zum anderen soll Betriebssport keinen Wettkampfcharakter, sondern eine ausgleichende Wirkung haben und regelmäßig stattfinden. Diese Kriterien sind hier nicht erfüllt und somit auch nicht die Voraussetzung für einen Arbeitsunfall.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.