MAGELLAN: Keine Mieteinnahmen für Anleger

21 Jul

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte berichten über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren der Container Investments der MAGELLAN Maritime.

Am 01.06.2016 wurde um 12.37 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg über die MAGELLAN Maritime Services GmbH das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Konnten die Anleger bisher davon ausgehen, dass sie zumindest weiterhin die Mietzahlungen erhalten würden, hat diese Hoffnung nun der vorläufige Insolvenzverwalter zerstört. Mit Schreiben vom 1. Juli 2016 erklärte er, dass die Mietzahlungen des Monats Juni von den Reedereien fristgemäß gezahlt worden seien. Allerdings würden diese Zahlungen nicht etwa an die Anleger geleistet, sondern Teil der Insolvenzmasse werden.

Dies stellt für die Anleger einen erheblichen Nachteil dar. Denn somit erhalten sie nicht die ihnen eigentlich zustehende Mietzahlung, sondern müssen darauf hoffen, einen möglichst hohen Anteil an der Insolvenzmasse er zu erhalten. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass auch weitere Gläubiger der Magellan Insolvenzgläubiger sind. Hinzu kommt, dass aus der Insolvenzmasse auch die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen werden. Insofern können die Anleger bereits jetzt aufgrund der aus Sicht der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte davon ausgehen, dass sie nicht die vollen Mietzahlungen zurück erhalten werden.



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