Anziehen von Schutzkleidung – versichert oder nicht?
1 Aug
Er wollte eben nur noch seine Arbeitssicherheitsschuhe vor seiner Wohnung anziehen. Seinen Wagen für den ersten Kundentermin des Tages hatte der selbständige Schlosser schon gepackt. Doch beim anschließenden Anziehen der Schuhe im Treppenhaus vor seiner Mietwohnung verlor er das Gleichgewicht, stürzte die Treppe hinab und verletzte sich am Rücken. An Arbeiten war nicht mehr zu denken. Die Unfallversicherung, bei der er freiwillig versichert war, verweigerte jedoch die Zahlung. Sie wertete das Anziehen der Sicherheitsschuhe und damit den Sturz nicht als Arbeitsunfall, sondern als unversicherte Vorbereitungshandlung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das vorherige Beladen des Wagens bereits zur versicherten Tätigkeit gehörte. Und daher ist es nur logisch, dass das Anziehen der Sicherheisschuhe vor Abfahrt zum Kunden ebenfalls versichert ist. Ein ständiger Wechsel des Schuhwerks ist bei diesem Handwerker unrealistisch. Selbst wenn der Kunde, wie in diesem Fall, 30 Kilometer entfernt wohnt (Landessozialgericht Bayern, Az.: L 3 U 313/12).
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