Sturz(-betrunken) auf der Wiesn
19 Sep
Am morgigen Samstag, den 17. September 2011 um 12 Uhr mittags wird das größte Volksfest der Welt zum 178 Mal mit den traditionellen Worten „O’zapft is“ feierlich eröffnet. Bis zum 3. Oktober wird in der Bayern-Metropole dann wieder Schuh geplattelt und geschunkelt, Weißwurst gezuzelt und nicht zuletzt getrunken. Bei allem Verständnis für die Feiernden erinnert ausgerechnet das Amtsgericht München in einem Urteil aber daran, dass Festzelte kein rechtsfreier Raum sind.
In dem behandelten Fall war eine Dame zum besonders ausgelassenen Schunkeln auf die Sitzbank geklettert. Dummerweise konnte der Gleichgewichtssinn der Feiernden nicht mit ihrem Bewegungsdrang mithalten; die Darbietung endete, wen mag es wundern, mit einem Sturz. Dabei landete sie auf einem anderen Festzeltbesucher, der gerade seinen Maßkrug an die Lippen führen wollte. Dies bezahlte der Unglücksrabe mit einer erheblichen Zahnverletzung. Die folgende Schmerzensgeldforderung mochte die Gestürzte nicht bezahlen; vielmehr gab sie an, von einer unbekannten dritten Person von der Bierbank gestoßen worden zu sein. Die Richter sprachen dem Geschädigten trotz der Ausrede 500 Euro Schmerzensgeld zu. Rempler können im Festzelttrubel nie ganz ausgeschlossen werden, wissen auch die ARAG Experten. Daher müssen Besucher darauf gefasst sein, dass sie selbst, aber auch andere, das Gleichgewicht verlieren können (AG München, Az.: 155 C 4107/07).
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