Miete zahlen für geklaute Küche

16 Aug

ARAG Verbrauchertipps

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Miete zahlen für geklaute Küche

Die vorhandene Einbauküche mochte die Mieterin einige Jahre nach dem Einzug in die Wohnung nicht mehr leiden. Mit Zustimmung ihres Vermieters kaufte sie sich daher eine eigene Küche und stellte die alte in den Keller. Nach vier Jahren Kellerdasein wurden Schränke und Herd jedoch gestohlen. Als ihre Versicherung dem Vermieter den Schaden anstandslos ersetzte, kürzte die Mieterin die monatliche Miete um den Küchenanteil von knapp 18 Euro. Da sie ihre eigene Küche nutzte und die alte doch gestohlen war, sah sie keinen Grund, für etwas nicht mehr Vorhandenes zu zahlen. Doch die ARAG Experten weisen auf die Verabredung zum Zeitpunkt des Einbaus der neuen Küche hin: Hier wurde lediglich vereinbart, dass der Vermieter keine Küche mehr stellen muss, da sich die Mieterin lieber selbst eine Küche nach ihrem Geschmack kaufen wollte. Da sie seinerzeit nicht im Gegenzug verlangt hatte, den anteiligen Mietbetrag für die Küche herauszurechnen, ändert sich – so ärgerlich es für die Mieterin auch sein mag – nichts an der Gesamtmiete. Ob der Vermieter von der Versicherungssumme eine neue Küche anschafft oder nicht, ist dabei ebenfalls unerheblich. Die Frau muss also auch für die nicht mehr existierende Küche zahlen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 198/15).

Download des Textes:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.