Unfall im Homeoffice – Dienstunfall oder nicht?

22 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bei Arbeitsunfällen kommt nach Auskunft der ARAG Experten die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, die Berufsgenossenschaft, für die Heilbehandlungskosten auf. Ist es kein Arbeitsunfall, muss der Betroffene alle Behandlungskosten, die seine Versicherung nicht übernimmt, selbst zahlen. Das sollten vor allem Arbeitnehmer berücksichtigen, die im Homeoffice tätig sind. Denn Unfälle, die dort geschehen, werden nach Auskunft der ARAG Experten meist nicht als Dienstunfälle anerkannt. In einem konkreten Fall war sich eine Frau, die im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz fleißig war, ausgerutscht, als sie sich in der Küche im Erdgeschoss ein Glas Wasser holen wollte. Dabei brach sie sich den Fuß. Die Berufsgenossenschaft wollte für die Behandlungskosten nicht aufkommen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. Nach viel juristischem Hin und Her guckte die Frau am Ende in die Röhre. Die Richter warend der Ansicht, dass das Wasserholen im Homeoffice, wo Arbeitnehmer keinen betrieblichen Zwängen und Vorgaben unterliegen, in den persönlichen Lebensbereich gehört und damit eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist. Man kann Arbeitgebern nicht die Verantwortung für Risiken in einer privaten Wohnung übertragen (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 5/15). Abschließend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass der erste Weg am Morgen zum Arbeitszimmer trotzdem unfallversichert sein kann.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.