Urteil zum Karfreitag in Bayern

2 Dez

Nicht laut, aber deutlich: Bundes-Verfassungsgericht entscheidet gegen strenge Regelung der „stillen Tage“

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Bayerns Innenminister Herrmann ist empört und denkt über geeignete Maßnahmen nach, den am Mittwoch erlassenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu unterwandern. Horst Seehofer schüttelt den Kopf und zweifelt an Tauglichkeit dieser Art Rechtsprechung. Viele andere werden vermutlich auch den Kopf schütteln, aber eher beim Tanzen am Karfreitag.

Seit Jahren wird in Bayern darüber gestritten, wie rigoros eine Regel hinsichtlich von Veranstaltungen an Feiertagen sein darf. Die sogenannten „stillen Tage“ genießen speziellen Schutz per Landesgesetz und jeglicher Versuch, diese Regeln aufzuweichen, scheiterte bislang. An „stillen Tagen“ sind im Freistaat öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Die strikteste Regel gilt für den Karfreitag. Dann sind auch Sportveranstaltungen und musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten. Ohne Ausnahme bisher. Am Mittwoch setzte sich aber eine Verfassungsbeschwerde einer Initiative durch, die die Interessen von konfessionslosen Menschen vertritt und die strikte Trennung von Kirche und Staat fordert. Die Richter in Karlsruhe gaben diesen nun Recht und stellten fest, dass ein ausnahmsloser Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz verstößt. Bayern muss nun nachbessern.

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur begrüßt diese Entscheidung, die im katholischen Nachbarland Österreich schon lange angewandt wird und keine Probleme entwirft. Toleranz gegenüber religiösen Gefühlen ist richtig, bedeutet aber nicht, dass generell allen vorgeschrieben wird, wie sie den Feiertag und den Abend individuell verbringen. Mit Augenmaß regeln und absolute Verbotsmanier vermeiden dürfte sich auch in diesem Fall anbieten. Es dürfte nicht in Widerspruch stehen, wenn vor und nach den kirchlichen Feierlichkeiten am Gründonnerstag und Karfreitag den Interessen aller Rechnung getragen wird. Während die Karfreitagsandachten der Kirchen immer weniger Besucher empfangen, nimmt die Gruppe der anderweitig Interessierten latent zu. Hier ist also eine Gesetzesanpassung sicher richtig und die Kritiker des Urteils sollten sich fragen, ob eine stoische Ablehnung von Veränderungen dieser Art noch zeitgemäß ist. Für die Wirte und Betreiber von Tanzbetrieben in Bayern war eine solche Änderung lange überfällig, da die Nachfrage der Gäste gestiegen ist und das Angebot gesetzlich begrenzt wurde. Und viele sind sich sicher, dass es überhaupt nicht zu Konflikten oder Störungen kommen wird. Die Menschen regeln das Miteinander und den Kompromiss meist besser, als es überalterte Gesetze können.

 



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