Diskriminierende Sozialpläne bei Betriebsstilllegungen

13 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Aufgrund von Umstrukturierungen gehörte sie zu den Beschäftigten, deren Betrieb stillgelegt wurde. So war die zweifache Mutter plötzlich arbeitslos. Immerhin: Der Sozialplan sah eine Grundabfindung sowie einen Zuschlag für jedes Kind vor. Der Arbeitgeber zahlte allerdings nur für Kinder, die in die Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Damit war die Teilzeitbeschäftigte raus. Denn ihre beiden Kinder waren bei ihrem besser verdienenden Mann eingetragen, der eine höhere Lohnsteuerklasse hatte. Sie selbst hatte Lohnsteuerklasse V, bei der keine Kinder steuerrechtlich eingetragen werden können. Nach Ansicht der ARAG Experten verstößt diese Art der Sozialplanung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist damit rechtswidrig. Die diskriminierte Frau klagte erfolgreich vor Gericht und bekam 2.500 Euro pro Kind zugesprochen (Landesarbeitsgericht Nürnberg Az.: 7 Sa 655/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.