Bei Abwesenheit nicht auf den „Frostwächter“ verlassen

2 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer die Wohnung oder das Haus für das Wochenende oder einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Zentralheizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren. Darauf machen die ARAG Experten aufmerksam und nennen einen beispielhaften Fall. Ein Rentner wollte den Widrigkeiten des deutschen Winters entfliehen und machte sich für sieben Wochen auf nach Mallorca. Die Heizung hatte er auf die niedrigste Einstellung, den so genannten „Frostwächter“ eingestellt und seine Tochter angewiesen, ein- bis zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Die Anlage hielt den winterlichen Temperaturen jedoch nicht stand  und es traten diverse Schäden u.a. an Rohren und Heizkörpern auf. Die Gebäudeversicherung meinte, dass häufiger, wenn nicht gar täglich zu überprüfen gewesen wäre, ob das Haus nicht auskühle und verweigerte die Schadensregulierung. Das sahen die Richter des Landgerichts (LG) Bonn genauso: Gerade bei der niedrigen Einstellung „Frostwächter“ müsse bei einer Frostperiode im Fall eines Komplettausfalls der Heizung mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung (LG Bonn, Az.: 10 O 203/06).



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