Cola-Farbstoff, Krebsgefahr und Verbraucherverantwortung
20 Mrz
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„Krebsgefahr durch Cola-Farbstoff?“: Solche und ähnliche Schlagzeilen machen derzeit die Runde, nachdem zwei Cola-Hersteller angekündigt haben, ihre Rezepturen auf dem US-Markt hinsichtlich des Stoffes 4-Methylimidazol (4-MEI) zu überarbeiten.
4-MEI ist Bestandteil des auch in Deutschland zugelassenen Farbstoffs Zuckercouleur (E 150 d) und steht aufgrund entsprechender Versuche im Verdacht, zumindest bei Nagetieren Krebs auslösen zu können.
Vieles spricht allerdings dafür, dass es sich um einen Sturm im Cola-Glas handelt. Denn die US-Gesundheitsbehörde FDA betont, ein Mensch müsse mehr als 1.000 Dosen Cola an einem Tag trinken, um auf die bei Nagetieren festgestellte karzinogene Dosis zu kommen. Und viel konkretere Risiken für die Gesundheit regelmäßiger Konsumenten bunter Brausen dürfte ohnehin der hohe Zuckeranteil mit sich bringen, ohne dass dies Liebhaber solcher Getränke abschrecken würde. Im Gegenteil: Der süße Geschmack ist in den Augen der Verbraucher gerade diejenige Eigenschaft, auf der die Wertschätzung solcher Produkte maßgeblich beruht und die trotz der bei Dauerkonsum drohenden Gefahren in Kauf genommen wird, wie das Landgericht Essen bereits im Jahr 2005 anlässlich einer Schadenersatzklage eines an Diabetes erkrankten Coca-Cola-„Heavy-User“ feststellte. Beim Dauerkonsum colahaltiger Getränke handele es sich daher um eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Schadenersatzansprüche ausschließe, wenn sich die gesundheitlichen Risiken irgendwann dann auch tatsächlich manifestieren.
Nicht nur beim Genuss von Cola und anderen Softdrinks, sondern auch bei Süßwaren, Tabakwaren und Alkohol betonen deutsche Gerichte immer wieder die Eigenverantwortung des Verbrauchers, wenn es um Schadenersatzforderungen geht. Dennoch wird es interessant sein, wie in Zukunft jenseits der rein juristischen Fragestellungen mit 4-MEI auf dem EU-Lebensmittelmarkt umgegangen wird.
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