Verletzende Links: Muss Google suchen?
28 Mrz
Wer ihren Namen bei Google eingibt, wird schnell fündig: Als erstes Ergebnis spuckt die Internetsuchmaschine einen Artikel aus, in dem drei Unimitarbeiter als Islamhasser und Rassisten beschimpft werden. Dabei gab es keine Aussage der Betroffenen, die diese schweren Anschuldigungen rechtfertigten. Sie sahen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und wehrten sich, indem sie von Google die Löschung des Links verlangte. Den konkreten Link zum Artikel als Suchergebnis sperrte der Konzern sofort. Doch wie so oft, war der Artikel längst im Netz gestreut, so dass es unzählige Beiträge Dritter gab, die die Beschimpfung weiterführten. Dafür war Google hingegen nicht mehr verantwortlich. Laut ARAG Experten ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, von Dritten ins Netz gestellte Beiträge zu suchen und zu überprüfen, ob eine Pesönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Es ist Sache der Betroffenen, Google die konkreten Links mitzuteilen, durch die sie rechtswidrig in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Erst dann ist der Suchmaschinenbetreiber in der Pflicht, diese zu entfernen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 2/15).
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