Mäusebussard und Windenergieanlagen – Windkraftsensibel oder nicht?

3 Mai

Pressemeldung der Firma MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Seit der Veröffentlichung der „Progress-Studie“ zieht der Mäusebussard bei der Planung von Windenergieanlagen seine Kreise. Die Handhabung dieser neuen Thematik durch die Genehmigungsbehörden und die UNBs ist aktuell noch sehr uneinheitlich, was natürlich zu einer Verunsicherung bzw. erheblichen Rechtsunsicherheit führt.

Etwas Klarheit bringt nun ein weiterer Beschluss des VGH Mannheim vom 21.02.2017, welcher seinen Beschluss vom Sommer 2016 nochmal klar bestätigt: Demnach ist es aktuell naturschutzfachlich vertretbar, d.h. von der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative gedeckt, den Mäusebussard nicht als windkraftsensibel zu erachten. Denn aktuell listen weder die LUBW-Hinweise in Baden-Württemberg noch das Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten den Mäusebussard als windkraftsensible Art auf. Ergänzend sei erwähnt, dass dies im Windenergieerlass Niedersachsen ebenfalls nicht der Fall ist.

Solange also in diesen Erlassen, Empfehlungen und Leitfäden der Mäusebussard nicht flächendeckend als windkraftsensible Art auftaucht, zwingt auch nicht die „Progressstudie“ eine Genehmigungsbehörde dazu, den Mäusebussard in Genehmigungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen. 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Holbeinstraße 24
04229 Leipzig
Telefon: +49 (341) 14950-0
Telefax: +49 (341) 14950-14
http://www.maslaton.de

Ansprechpartner:
Jörn Dornbusch
Leiter IT / Senior Marketing Manager
+49 (341) 14950-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.