Bibis Song ein Plagiat?

10 Mai

...oder doch von Böhmermanns Affen?

Pressemeldung der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

In Zeiten, in denen befürchtet wird, dass mit facebook Wahlen manipuliert werden, macht es wirklich Sorge zu sehen, welche Leute hier quasi ohne Aufwand Zugang zu einem Millionenpublikum haben. Das aktuelle Beispiel einer populären YouTuberin macht deutlich, dass es ab einer bestimmten Popularität egal ist, was man macht. Hatte es in früheren Zeiten zumindest noch irgendeinen negativen Nachhall, wenn man vor aller Leute Augen unbekleidet durch Dorf rannte, sorgen vergleichbare Aktivitäten heutzutage dafür, dass die Leute sich dumm und dusselig verdienen.

Die besagte Bibi – im übrigen Herausgeberin eines Kanals für Schönheitstipps – sang vor ein paar Tagen ein Liedchen. Es besteht der leise Verdacht, dass der Text von Böhmermanns Affen stammt. Die Melodie kann jeder Grundschüler mit der iPhone-App zusteuern. Oder noch einfacher, so ein aktueller Verdacht: Das Lied könnte ein Plagiat eines Werkes der australische Sängerin Lenka sein, die den Ohrwurm „The Show“ mit Spaß und guter Laune in Deutschland auf Platz 23 der Charts brachte.

Perfide ist nun am Gang der Dinge: Obwohl der Song massenweise disliked wurde und es 1,6 Millionen von „Daumen runter“ gab, fiel die Zahl der Follower nicht wesentlich und dürfte sich angesichts von 22 Millionen Views für den Song auch wieder erholen.

Das Phänomen treibt nicht nur Medienrechtsexperten wie die Kölner Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partnerin bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation, um. Die Juristin fragt sich: „Wo kommen diese Menschen alle her“ und auch „Wie verändert sich unsere gesellschaftliche Haltung zu Plagiaten?“

Andererseits: Warum der Hype? – nur weil ein Mädchen im Bett einen Song trällert? Rosenbaum: „Das erscheint heutzutage alles sehr irreal, die Popularität diverser Phänomene ist kaum nachvollziehbar.“

Früher war alles besser? Dazu Birgit Rosenbaum: „Darum geht’s ja gar nicht, ich denke nur, dass wir uns auf grundsätzliche Änderungen im urheberrechtlichen Wertekanon einstellen müssen. Die Werteordnung der digitalen Welt ist mit derjenigen der analogen Welt nicht mehr vergleichbar. Es gilt, das Recht dem gesellschaftlichen Wandel schonend anzupassen“.

(Bild: © lassedesignen – Fotolia.com)



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Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartnerin für alle Themen des Urheberrechts.


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