Private Gerichte inhaftieren Horst Mahler

12 Jul

Höchstes Gericht klärt Überschreitung

Pressemeldung der Firma Geeinte Deutsche Völker und Stämme

Private Gerichte inhaftieren Horst Mahler

Höchstes Gericht klärt Überschreitung

Amtliche Mitteilung des Höchsten Gerichtes Geeinter deutscher Völker und Stämme in Berlin.

Das Höchste Gericht ist zum Fall Horst Mahler mit der Bitte um Klärung und Heilung angerufen worden.

Horst Mahler ist bemüht Wahrheit aufzuzeigen und anhand von Fakten und Nachweisen die deutschen Staatenzugehörigen von der Last der Schuld aus den vergangenen Kriegen zu befreien.

Es wird von berechtigten Lebenden vermutet, dass,

Hajo Tacke in der Rolle Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II.,

Klaus-Christoph Clavée, in der Rolle Präsident des Brandenburgisches Oberlandesgericht

Dirk Ehlert, in der Rolle Präsident des Landgericht Potsdam,

Jens Möller, in der Rolle Präsident des Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Kerstin Nitsche, in der Rolle Vizepräsidentin des Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Petra Wellnitz, in der Rolle Anstaltsleiterin des Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel,

Stefan Ludwig, in der Rolle Minister des Brandenburger Ministerium der Justiz

Andreas Dielitz, in der Rolle Richter des Landgerichtes Potsdam

sich wegen des wissentlichen Missbrauchs der Verwendung landesrechtlicher, amtlicher Begrifflichkeiten und Titel und zudem wegen der Staatszersetzung, schuldig gemacht haben.

Des Weiteren wird vermutet, dass die benannten unrechtmäßig Rechte, die nur amtlicher Institutionen zur Verfügung stehen, in kafkäser Weise vortäuschen, inne zu halten. Sie sich aus ihrer rein handelsrechtlichen Position erheben über Lebende zu urteilen und diese zu bestrafen.

In beiden Fällen würden Sie sich der Staatszersetzung strafbar machen, sollten Sie nicht fristgerecht innerhalb von sieben Tagen dem Höchsten Gericht die Vermutungen und Verdachtsmomente widerlegen können.

: Heike :Werding, ruft im Interesse des Volkes, das Höchste Gericht Geeinter deutscher Völker und Stämme an und fordert die sofortige Entlassung des Lebenden :Horst :Mahler aufgrund der Tatsache, dass eine handelsrechtliche Gerichtsbarkeit nicht über einen Lebenden urteilen kann oder diesem ein Strafmaß anhängen und dieses durchführen darf.

Amtsgericht, Richter am Amtsgericht, Oberlandesgericht, etc. sind Bezeichnungen, Titel und Nennungen, die nur naturstaatlich organisierten Gerichtsbarkeiten zustehen und nach Klarstellung natürlich nicht mehr zu nutzen sind. So kann ein Weltpostverein sicherlich über Vereinbarungen des Transportrechtes, den Briefverkehr und die Gestaltung der künstlichen Wasserwege oder Bundesstraßen, Zoll und Gerichtsbarkeit regeln, aber doch nur solange die jeweiligen Landschaften nichts anderes für Ihr Gebiet bestimmen. Entsprechend der Proklamationen erhobener Gebietskörperschaften ist jedoch klar bestimmt, dass von nun an naturstaatliche Gerichtsbarkeit in den jeweiligen Landschaften fasst.

Private Gerichte inhaftieren Horst Mahler!

Höchstes Gericht klärt Überschreitung!

Außerdem bittet die Rechte Fordernde das Höchste Gericht um deutliche Klärung, des Ihrerseits vermuteten Missbrauchs unrechtmäßiger Nutzung von Begrifflichkeiten und Stellungen der, im Rechtskreis privater Gerichtsbarkeit tätigen.

Um die, von den Rechte Fordernden angezeigten infrage gestellten Berechtigung als Richter Urteile über :Horst :Mahler zu fällen, dürfte selbst in der gültigen Zivilprozeßordnung von 30. Januar 1877 das derzeitige Handeln unrechtmäßig sein, dazu hier in der Ursprungsform im Vierten Titel;

§ 41. Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:

1. In Sachen, in welchen er selbst Partei ist, oder in Ansehung welcher er zu einer Partei in dem Verhältnisse eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht.

§ 42. Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in welchen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgniß der Befangenheit abgelehnt werden.

Wegen Besorgniß der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, welcher geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Das Ablehnungsrecht steht in jedem Falle beiden Parteien zu.

Selbst in Ihrer privaten Gerichtsbarkeit ist bereits der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters ausreichend um den Ausschluss zu begründen.

So ist es allein aus der Privatgerichtsbarkeit schon todesmutig, dem Lebenden Horst mit Klage und Strafmaß zu begegnen. Zumal der Beschluss des BVG 1766/15 vom 03. 11. 2015 an dieser Stelle in Erinnerung gerufen wird und direkt erklärt, dass Ihre Gerichtsbarkeit mit Erhebung der Gebietskörperschaften unrechtmäßig ist und umgehend niederzulegen gewesen wäre. Auch deshalb, da sich über die globale Vereinsmeierei der Firmengerichte, die sich auf dem Schlitten UPU/Weltpostvertrag über Sachenrechte entscheiden und dabei ausschließlich die Sache/Person auf der Basis des Transportrechtes zu Händeln haben. Angewandt wird hier das Richterrecht auf der Grundlage abstrakter Rechtssätze, welche im internationalen Seehandelsrecht die Grundlage der Entscheidungsfindung dieser Schiedsgerichte dient. All dies läuft nur im Vertragsrecht außerhalb des positiven Rechtes ab. Aufbau der Privatgerichte scheinen Vereinskonstrukte, nach dem Vorbild global agierender Unternehmensformen zu sein, über die sich gemeinnützige Vereine im großen Stil finanzieren lassen. Allein aus dieser Tatsache ist eine unparteiische Urteilsfindung unmöglich.

Das gesamte Rechtskonstrukt derzeitiger Gerichtsbarkeit ist spätestens seit 1950 rein privatrechtlich und deren Gerichtsbarkeit ist aus Organen juristischer Personen gebildet, somit nie fähig Gesetze zu formen, Urteile zu fällen oder Beschlüsse zu fassen, da die Grundrechtsfähigkeit fehlt und Sie einzig schuldfähig agieren konnten und können. So sind in den theatergleichen Gerichtsprozessen die Richter immer in der Stellung der Schuldner und die Person in der Rolle des Gläubigers.

Insbesondere die jüngste Geschichte Berlins stellt mit den Verträgen der BRD seit 1990 die derzeitigen Eigentumsverhältnisse mehr als in Frage und macht Wirtschaftsstaatlichkeit mehr als deutlich.

Interessant der Blick in das Federal Law und deren Ausführungen auf dem Skelett UPU findet man das Gericht als ein, auf Trockendock gezogenes Schiff unter der Herrschaft eines Kapitäns, der vom Zoll seinen monatlichen Scheck erhält. Hier weht die Handelsflagge und es gelten die, mit dieser in Zusammenhang zu bringenden AGB für jeden, der das Schiff betritt.

All das konnte nur auf bodenlosem Gebiet konstruiert werden, weil mit dem Burgfrieden am 4. August 1914 alle Rechte der Naturstaaten einfroren. Damit galt für alle diejenigen die sich in der Folgezeit bis heute der Staatszersetzung schuldig machten als höchstes Strafmaß, das Abhaken der Hände.

Für alle Mitarbeiter der sogenannten öffentlichen Stellen ist es möglich, sich in internationalen Handelsregistern und im Internet über die unternehmerische Gestaltung der Gerichte, Städte und Gemeinden zu informieren. Sie können die Eröffnungsbilanzen, der zu Unternehmen angemeldeten Städte und Landkreise öffentlich einsehen.

Mit der widerspruchsfreien Aktivierung der Gebietskörperschaften und den danach durch die berechtigten Staatsvertreter erhobenen Naturstaaten, ist der Burgfrieden aufgehoben worden und im Dezember 2016 widerspruchsfrei proklamiert und damit sind die Rechte der Landschaften vor 1914 wieder gültig. Hier gehen jetzt die Gesetze der Gebietskörperschaften den Verordnungen und Handelsgesetzen des sogenannten Deutschen Reiches vor. Der von Indigenatsträgern gewählte Ortsvorsteher oder Bürgermeister ist berechtigt Firmen und deren Angestellte im Notstand zu befehligen und als höchstes Organ der Staatsgewalt in der Gebietskörperschaft zuzüglich der 12Meilenzone zu staatenlosem Grund und Boden hält er, der dieser Stellung entsprechenden Immunität inne.

So sieht es so aus, als wenn den zu Beginn benannten Damen und Herren, der Vorwurf gemacht werden kann, sich wissentlich nach Bekanntgabe der widerspruchsfrei erhobenen Gebietskörperschaft der Amtsanmaßung und dem Missbrauch von Amtstiteln schuldig gemacht zu haben.

Strafgesetzbuch §§ 132 a 1. (2) Amtsanmaßung; [1. Januar 1975]:

§ 132. Amtsanmaßung. Wer unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 134. Verletzung amtlicher Bekanntmachungen. Wer wissentlich ein dienstliches Schriftstück, das zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt ist, zerstört, beseitigt, verunstaltet, unkenntlich macht oder in seinem Sinn entstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die vom Höchsten Gericht angeschriebenen Verantwortlichen für die Inhaftigung von :Horst :Mahler, erhielten folgende Fristsetzung:

Erhält das Höchste Gericht innerhalb der Frist keine schlüssige Antwort oder Erklärung oder den Nachweis über die Rechte, der zur Verurteilung Lebendiger notwendigen Berechtigungen, gilt dieses Schriftstück automatisch als Anordnung Höchster hoheitlicher Gerichtsbarkeit.

Anordnung:

Der Inhaftierte lebende :Horst :Mahler ist umgehend achtsam in die Obhut seiner Familie zu geben.

Zusätzlich sei vom Höchsten Gericht noch einmal darauf hingewiesen, dass außerhalb des handelsrechtlichen Geschäftsbetriebes scheinstaatlicher Institutionen und deren, sich für die Verantwortlichen daraus ergebenden Haftungsbeschränkungen, diese sich jedoch als Mensch selbst gegenüber den Indigenaten der betreffenden Gebietskörperschaften voll umfänglich mit dem gesamten Privatvermögen verantwortlich zeichnen müssen. In schweren Fällen ist die Sippenhaftung anwendbar.

Da private Gerichte Horst Mahler inhaftieren, klärt das Höchstes Gericht deren Überschreitungen.



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Geeinte Deutsche Völker und Stämme
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12119 Berlin
Telefon:
Telefax: +49 (30) 7723153
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Ansprechpartner:
Heike Werding
Öffentlichkeitsarbeit

Höchstes Gericht Geeinter deutscher Völker und Stämme. Die, auf den höchsten Rechten des Grund und Bodens entstandene, hoheitliche Gerichtsbarkeit, des, mit Bodenrecht hinterlegtem Höchsten Gerichtes GdVuSt. steht in seiner Wirkung über dem Sachen- und Seehandelsrecht. Nach widerspruchsfreier Proklamation des Höchsten Gerichtes und weiterer naturstaatlicher Gerichtsbarkeit, vor allen höchsten europäischen Institutionen privater Gerichtsbarkeit, wurde dem Weltpostbüro in Bern der Auftrag der Bekanntgabe persönlich zugestellt. Das Büro des Weltpostvereins/UPU in Bern hat den Auftrag zur internationalen Bekanntgabe und Organisation angenommen.


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