Lärm vom Brunnen ist zumutbar
14 Sep
Seit 1992 wohnt das Ehepaar am Marienplatzes in Ravensburg. 2014 beschwerten sie sich erstmals gegen das Plätschern, die ein Brunnen auf dem Platz machte. Gesundheitsbeeinträchtigungen waren nicht ersichtlich. Ein immissionsschutzrechtliches Sachverständigengutachten stellte fest, dass sich die Geräusche im zulässigen Rahmen bewegen. Unabhängig hiervon weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es sich bei Brunnengeräuschen um herkömmliche und sozial adäquate und deswegen zumutbare Geräuschimmissionen handelt. Zum einen werde das Geräusch von plätscherndem und fallendem Wasser als Naturgeräusch im Allgemeinen eher als angenehm empfunden. Zum anderen werten Brunnen das Stadtbild auf, da sie als Treffpunkt dienen, zum Verweilen und im Sommer auch zur Abkühlung einladen. Damit tragen sie zur Steigerung der Lebensqualität innenstädtischer Bereiche wesentlich bei (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1878/16).
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