Arbeitszeugnisse richtig unterschreiben

10 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer ein Recht auf ein ordentlich unterschriebenes Arbeitszeugniss haben. Unterschreibt der Chef in Kürzeln oder auffällig quer zum Text, ist dies ein Formfehler, der nicht hingenommen werden muss. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber zunächst nur den Anfangsbuchstaben seines Namen unter das Arbeitszeugnis einer Mitarbeiterin gesetzt. Angeblich, weil ihm eine vollständige Unterschrift mit seinem gebrochenen Schlüsselbein nicht möglich gewesen sei. Nachdem die Frau sich darüber beschwerte, unterschrieb er zwar vollständig, aber nicht – wie üblich – unter den Zeugnistext, sondern quer dazu. Ein nicht hinnehmbares Verhalten, wie die ARAG Experten bestätigen (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 4 Ta 118/16).



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