Gericht stoppt unzulässige Kundenansprache
10 Apr
FlexStrom weist Verivox in die Schranken
Das Landgericht Hamburg erlässt einen wegweisenden Beschluss: Dem Verkaufsportal Verivox ist ab sofort verboten, FlexStrom-Kunden mit einer breit gestreuten E-Mail anzuschreiben und diese gegen den Stromversorger aufzuhetzen (siehe PDF). Verivox hatte dazu offenbar in großem Umfang personenbezogene Daten von FlexStrom-Kunden verwendet.
Ohne die eigenen Kunden hätte der unabhängige Stromanbieter FlexStrom diesen Erfolg gar nicht erzielen können. Diese leiteten die betreffende E-Mail in zahlreichen Fällen an den Versorger weiter. Mit Sätzen wie „Sie sind FlexStrom-Kunde und möchten nach dem ersten Vertragsjahr kündigen?“ sah FlexStrom seine treuen Stromkunden in die Irre geführt und beantragte gerichtliche Hilfe gegen Verivox. FlexStrom sah deutliche Anhaltspunkte dafür, dass die Verivox GmbH höchstwahrscheinlich alle Kunden angeschrieben hatte, die in einem bestimmten Zeitraum über Verivox zu FlexStrom gewechselt waren.
Aufgrund der klaren Tatsachenlage führte der Antrag des Energieversorgers Ende März zum Erfolg. Verivox ist ab sofort per Einstweiliger Verfügung verboten, solche E-Mails an FlexStrom-Kunden zu versenden. Im Wiederholungsfall droht der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. (Aktenzeichen 315 O 125/12). FlexStrom-Gründer Robert Mundt begrüßte die Entscheidung. Es sei empörend, wenn personenbezogene Kundendaten zur Hetze gegen andere Unternehmen missbraucht werden.
Zwischen den beiden Unternehmen gibt es seit Dezember zahlreiche gerichtliche Verfahren. Angefangen hatte es mit einer Klage von FlexStrom auf korrekte Darstellung eines Tarifes sowie auf Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe. Gegen unzutreffende Presseverlautbarungen seitens Verivox erreichte FlexStrom bereits Einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Hamburg und dem Landgericht Braunschweig. Die Verivox GmbH musste zudem in einer Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Kundenbewertungen zu FlexStrom nicht mehr irreführend abzubilden.
Auch das Landgericht Heidelberg hat bereits eine Verfügung gegen Verivox erlassen: Ein Versuch der Verivox-Pressestelle, FlexStrom-Kunden zur Beschwerde bei Spiegel-TV oder anderen TV-Produktionen zu ermuntern, wurde per Einstweiliger Verfügung untersagt. Das Widerspruchsverfahren in dieser Sache läuft.
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