Umsatzsteuer Voranmeldung nur elektronisch
18 Apr
Seit 2005 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten. Dann muss wie bisher eine Papiererklärung eingereicht werden. Im Streitfall hatte eine GmbH & Co. KG den Antrag gestellt und die Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung gerügt. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Die elektronischen Daten könnten von den Finanzämtern automatisch weiterverarbeitet werden. Dies dient unter anderem der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erleichtert die notwendige Kontrolle. Die Regelung ist auch nicht unverhältnismäßig, denn eine Härtefallregelung berücksichtigt laut ARAG Experten die berechtigten Belange der Steuerpflichtigen in ausreichendem Maße (BFH, Az.: XI R 33/09).
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