Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wer seinem neugierigen Nachwuchs gerne einmal seinen Arbeitsplatz zeigen möchte, sollte dies vorher mit dem Chef absprechen. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer weder während der Arbeitszeit noch im Feierabend einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, mit ihren Kindern einen kurzen Rundgang am Arbeitsplatz zu machen. Im Gegenteil. Der Chef darf dies sogar verbieten, da er über Ordnung und Verhalten im Betrieb bestimmt. Dazu gehört unter Umständen auch, dass unternehmensfremde Personen, also auch Kinder von Mitarbeitern, keinen Zutritt haben.
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