Können Gutachten zu ausführlich sein?
5 Mrz
Auch wenn in einem ausführlichen Unfall-Gutachten Posten aufgeführt sind, die technisch unnötig sind, darf der Geschädigte alle genannten Punkte von der Werkstatt reparieren lassen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, bei dem sich eine Versicherung weigerte, nach einem unstrittig unverschuldeten Unfall für eine Beilackierung, eine Probefahrt und Reinigungskosten aufzukommen. Diese Posten seien technisch nicht relevant und müssten daher nicht übernommen werden, so das Argument der Versicherung. Daher zog sie von der 7.800 Euro teuren Werkstattrechnung 700 Euro ab. Da diese Punkte aber Bestandteil des Sachverständigengutachtens waren, musste die Versicherung in voller Höhe zahlen (Amtsgericht Überlingen, Az.: 2 C 57/17).
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