Haftung des Pkw bei Sturz des ausweichenden Fahrradfahrers
3 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Denn das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg sei noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers, meint nach Auskunft der ARAG Experten jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.03.2019, Az.: 16 U 57/18).
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