Zum 01.11.2012 soll das einige wesentliche Änderungen umfassende Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten neu in Kraft treten
Aus Sicht geschädigter Anleger weist es insbesondere zwei erhebliche Neuerungen auf.
Musste bisher, wer Verlauf und Ergebnis eines Musterverfahrens zunächst abwarten wollte, früher oder später doch eine Klage erheben, um nicht die Verjährung seiner...
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